Teilnahmebedingungen für das NOVELAN Bonusprogramm „Heatback“ der ait- deutschland GmbH

1. Veranstalter und Gegenstand des Programms

1.1 Veranstalterin des NOVELAN Bonusprogramms „Heatback“ ist die ait-deutschland GmbH, Industriestraße 3, 95359 Kasendorf, nachfolgend „ait“ genannt.

1.2 Das NOVELAN Bonusprogramm „Heatback“ ist ein freiwilliges Bonusprogramm für teilnahmeberechtigte Fachpartner und deren autorisierte Nutzer. Teilnehmer können nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen Punkte sammeln und diese gegen Prämien oder Mehrwertleistungen einlösen.

1.3 Die Einlösung von Punkten erfolgt ausschließlich über den von der Goldmarie & Friends GmbH, Kazmairstraße 60, 80339 München, betriebenen Prämienshop. Goldmarie & Friends GmbH handelt hierbei als Dienstleisterin von ait, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

1.4 Für Bestellungen im Prämienshop gelten ergänzend die jeweils dort abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den NOVELAN Prämienshop. Im Fall von Widersprüchen gehen für die Teilnahme am Bonusprogramm diese Teilnahmebedingungen vor; für den Erwerb und die Lieferung von Prämien gehen die Shop-AGB vor.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln oder von einem teilnahmeberechtigten Unternehmen zur Teilnahme autorisiert wurden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2.2 Teilnahmeberechtigt sind insbesondere Fachhandwerksbetriebe, Installationsunternehmen, Heizungsbauer, gewerbliche Vertriebspartner sowie deren autorisierte Mitarbeiter, soweit sie in geschäftlichem Zusammenhang mit NOVELAN- Produkten stehen.

2.3 Nicht teilnahmeberechtigt sind:

a) Verbraucher,

b) Mitarbeiter und Angestellte der ait-deutschland GmbH,

c) Pressevertreter,

d) Distributoren, soweit sie nicht ausdrücklich von ait zugelassen wurden,

e) Amtsträger und Personen, denen die Annahme von Vorteilen dienst-, arbeits-, berufs- oder gesetzesrechtlich untersagt ist,

f) Personen oder Unternehmen, deren interne Richtlinien die Teilnahme an Bonus-, Prämien- oder Incentiveprogrammen ausschließen.

2.4 Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Programm teilnehmen. Mehrfachregistrierungen sind unzulässig.

2.5 Ein Anspruch auf Zulassung zur Teilnahme besteht nicht. ait ist berechtigt, die Zulassung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Compliance, Arbeitgeberfreigabe und Eigenverantwortung des Teilnehmers

3.1 Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass seine Teilnahme am NOVELAN Bonusprogramm „Heatback“ und die Annahme von Prämien nach den für ihn geltenden gesetzlichen, arbeitsvertraglichen, dienstlichen, berufsrechtlichen und unternehmensinternen Regelungen zulässig ist.

3.2 Handelt der Teilnehmer als Arbeitnehmer, Organmitglied, Beauftragter oder sonstiger Vertreter eines Unternehmens, versichert er, dass die Teilnahme durch seinen Arbeitgeber bzw. Auftraggeber genehmigt ist oder keiner Genehmigung bedarf.

3.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen von ait einen geeigneten Nachweis über seine Teilnahmeberechtigung und, soweit einschlägig, über die Genehmigung seines Arbeitgebers oder Auftraggebers vorzulegen.

3.4 ait ist berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen oder die Einlösung von Punkten vorübergehend zu sperren, solange begründete Zweifel an der Teilnahmeberechtigung, der Arbeitgeberfreigabe oder der Zulässigkeit der Prämienannahme bestehen.

4. Anmeldung und Teilnahmebeginn

4.1 Die Teilnahme am NOVELAN Bonusprogramm „Heatback“ ist kostenlos und freiwillig.

4.2 Zur Teilnahme muss sich der Teilnehmer über den von ait vorgesehenen Anmeldeweg, insbesondere per E-Mail an heatback@novelan.com oder über ein von ait bereitgestelltes Registrierungsformular, anmelden und diese Teilnahmebedingungen anerkennen.

4.3 Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass alle von ihm gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

4.4 Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen persönlichen oder geschäftlichen Daten sind ait unverzüglich mitzuteilen.

4.5 Das Sammeln und Einlösen von Punkten ist erst möglich, nachdem ait die Anmeldung geprüft und die Teilnahme freigegeben hat.

4.6 Das NOVELAN Bonusprogramm „Heatback“ ist als dauerhaftes Programm angelegt, sofern es nicht nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen beendet, geändert oder ersetzt wird.

4.7 Bestehen zwischen ait und dem Teilnehmer oder dessen Unternehmen individuelle Sondervereinbarungen, Projektvereinbarungen, Rabattvereinbarungen, Bonusvereinbarungen oder sonstige Vertriebsvereinbarungen, ist ait berechtigt zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Teilnahme am NOVELAN Bonusprogramm „Heatback“ möglich ist. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer wirtschaftlich gleichgerichteter Vorteile ist nur zulässig, wenn ait dies ausdrücklich bestätigt.

5. Sammeln von Punkten

5.1 Grundsatz

5.1.1 Teilnehmer können Punkte durch den Erwerb bonifizierungsfähiger NOVELAN-Produkte sammeln.5.1.2 Welche Produkte, Aktionen oder Umsätze bonifizierungsfähig sind und wie viele Punkte hierfür gewährt werden, ergibt sich aus den jeweils aktuellen Informationen im NOVELAN Bonusprogramm „Heatback“ im Bereich „Punkte sammeln“.

5.1.3 ait ist berechtigt, Produkte, Aktionen, Punktewerte, Prämien, Zusatzleistungen und sonstige Programminhalte mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen des Produktportfolios, geänderten Marktbedingungen, geänderter Prämienverfügbarkeit, technischen Anpassungen, steuerlichen oder rechtlichen Änderungen, Missbrauchsprävention oder kaufmännisch erforderlichen Programmanpassungen.

5.1.4 Bereits ordnungsgemäß gutgeschriebene Punkte bleiben von Änderungen nach Ziffer

5.1.3 unberührt, sofern keine Fehlbuchung, Rückabwicklung, Täuschung, Manipulation oder sonstiger Missbrauch vorliegt.

5.2 Einreichung von Rechnungsbelegen

5.2.1 Um Punkte zu sammeln, muss der Teilnehmer Rechnungsbelege über den Erwerb bonifizierungsfähiger NOVELAN-Produkte über die im Programm vorgesehene Upload- Funktion im Bereich „Punkte sammeln“ einreichen.

5.2.2 Ein Rechnungsbeleg ist nur berücksichtigungsfähig, wenn er vollständig, lesbar und prüffähig ist und insbesondere folgende Angaben enthält:

a) Rechnungsdatum,

b) Rechnungsaussteller,

c) Rechnungsempfänger,

d) Produktbezeichnung oder sonstige eindeutige Zuordnung zum NOVELAN-Produkt,

e) Menge bzw. Stückzahl,

f) Rechnungsnummer,

g) relevante Preis- oder Positionsangaben, soweit diese für die Punkteberechnung erforderlich sind.

5.2.3 ait kann unvollständige, unleserliche, widersprüchliche oder nicht prüffähige Belege zurückweisen oder weitere Nachweise verlangen.

5.2.4 Teilnehmer können Rechnungsbelege einreichen, deren Rechnungsdatum nicht älter als 90 Tage ist.

5.2.5 Abweichend hiervon müssen Rechnungsbelege mit Rechnungsdatum aus dem Vorjahr spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden, damit sie für eine Bonifizierung berücksichtigt werden können. Für solche Belege gilt die 90-Tage-Frist nicht.

5.2.6 Für die Startphase des Programms gilt abweichend: Rechnungsbelege mit Rechnungsdatum ab dem 01. Oktober 2025 können berücksichtigt werden, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen.

5.3 Prüfung und Punktegutschrift

5.3.1 Die Gutschrift von Punkten erfolgt erst nach Prüfung des eingereichten Rechnungsbelegs durch ait oder einen von ait beauftragten Dienstleister.

5.3.2 ait ist berechtigt, die Punktegutschrift abzulehnen, wenn

a) die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind,

b) der Beleg nicht prüffähig ist

c) der Beleg bereits verwendet wurde,

d) das Produkt nicht bonifizierungsfähig ist,

e) der Beleg außerhalb der maßgeblichen Fristen eingereicht wurde,

f) Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit des Belegs bestehen,

g) Anhaltspunkte für Missbrauch, Manipulation oder Umgehung bestehen.

5.3.3 Ein Anspruch auf Punktegutschrift besteht nur, wenn sämtliche Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind.

5.3.4 Einwände gegen Punktegutschriften oder gegen nicht erfolgte Punktegutschriften sind vom Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung des Punktestands oder nach Ablehnung der Gutschrift in Textform geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Einwand, gilt der mitgeteilte Punktestand als genehmigt.

Gesetzliche Ansprüche bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlbuchungen bleiben unberührt.

6. Punktekonto und Punktestand

6.1 Für jeden Teilnehmer wird ein Punktekonto geführt.

6.2 Der aktuelle Punktestand kann im Prämienshop oder über den von ait bereitgestellten Zugang eingesehen werden. Zusätzlich kann ait den Teilnehmer in regelmäßigen Abständen per E-Mail über seinen Punktestand informieren.

6.3 Punkte sind personengebunden und nicht übertragbar. Eine Übertragung von Punkten auf andere Teilnehmer, andere Unternehmen oder andere Punktekonten ist ausgeschlossen.

6.4 Punkte sind nicht vererblich, nicht abtretbar und nicht gegen Bargeld auszahlbar.

6.5 ait ist berechtigt, Fehlbuchungen zu berichtigen und zu Unrecht gutgeschriebene Punkte zu stornieren.

6.6 Bereits gutgeschriebene Punkte werden insbesondere storniert, wenn der zugrunde liegende Erwerb rückgängig gemacht wird, etwa durch Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Rückgabe, Umtausch, Gutschrift oder Stornierung.

7. Punkteverfall

7.1 Punkte, die aufgrund von Rechnungen eines Kalenderjahres gutgeschrieben wurden, verfallen mit Ablauf des 31. März des folgenden Kalenderjahres, sofern sie bis dahin nicht eingelöst wurden.

7.2 Für die Startphase gilt abweichend: Punkte, die aufgrund von Rechnungen mit Rechnungsdatum im Zeitraum vom 01. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2026 gutgeschrieben wurden, verfallen mit Ablauf des 31. März 2027.

7.3 Nach Ablauf der jeweiligen Verfallsfrist können Punkte nicht mehr eingelöst werden. Eine Barauszahlung oder sonstige Kompensation verfallener Punkte ist ausgeschlossen.

7.4 Die Abwicklung einer bereits vor Ablauf der Verfallsfrist wirksam aufgegebenen Prämienbestellung kann auch nach Ablauf der Verfallsfrist erfolgen.

8. Punkteeinlösung

8.1 Allgemeines

8.1.1 Punkte können ausschließlich online im NOVELAN Prämienshop eingelöst werden.

8.1.2 Prämien können nur bestellt werden, wenn das Punktekonto ein ausreichendes Punkteguthaben aufweist oder die jeweilige Prämie nach den Shop-Bedingungen mit einer zulässigen Zuzahlung bestellt werden kann.

8.1.3 Eine Barauszahlung, Verzinsung oder sonstige monetäre Erstattung von Punkten ist ausgeschlossen.

8.1.4 Die im Prämienshop dargestellten Prämien können zu den jeweils dort angegebenen Punktewerten bestellt werden. Irrtümer, Druckfehler, technische Fehler und Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Teilnehmer zumutbar sind.

8.1.5 Für die Punkteeinlösung im Prämienshop gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des NOVELAN Prämienshops, die im Prämienshop abrufbar sind.

8.2 Verfügbarkeit von Prämien

8.2.1 Die Ausgabe von Prämien erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.

8.2.2 Sollte eine bestellte Prämie nach Eingang der Bestellung nicht mehr oder nicht mehr in der gewünschten Ausführung, Farbe, Größe, Form oder sonstigen Variante lieferbar sein, wird ait oder der Prämienshopbetreiber den Teilnehmer hierüber informieren.

8.2.3 In diesem Fall kann ait dem Teilnehmer eine gleichwertige Ersatzprämie anbieten. Nimmt der Teilnehmer das Angebot nicht an, werden die für die Bestellung eingesetzten Punkte dem Punktekonto wieder gutgeschrieben. Eine weitergehende Kompensation ist ausgeschlossen, soweit ait den Lieferausfall nicht zu vertreten hat.

8.2.4 Ein Umtausch von Prämien wegen Nichtgefallens ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzliche Rechte oder die Shop-AGB etwas anderes vorsehen.

8.3 Prämienversand

8.3.1 Lieferungen von Prämien erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands.

8.3.2 Die Lieferung erfolgt ausschließlich an eine geschäftliche Anschrift des Teilnehmers oder des von ihm vertretenen Unternehmens.

8.3.3 Die Lieferzeit beträgt in der Regel zwei bis fünf Werktage nach Bestätigung der Bestellung, sofern im Prämienshop keine abweichende Lieferzeit angegeben ist.

8.3.4 Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

9. Steuern und Abgaben

9.1 Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und sonstige abgabenrechtliche Behandlung der erhaltenen Prämien zu prüfen und etwaige Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.9.2 Soweit ait nicht ausdrücklich mitteilt, dass eine Pauschalversteuerung übernommen wird, erfolgt keine Versteuerung der Prämien durch ait, die Goldmarie & Friends GmbH oder sonstige von ait beauftragte Dienstleister.

9.3 ait behält sich vor, Prämien nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften pauschal zu versteuern oder hierfür erforderliche Daten zu erheben und zu verarbeiten.

9.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich, ait alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine gesetzlich erforderliche oder von ait übernommene steuerliche Behandlung der Prämien notwendig sind.

9.5 Der Teilnehmer stellt ait von Ansprüchen frei, die daraus entstehen, dass der Teilnehmer seine eigenen steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen oder sonstigen abgabenrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit erhaltenen Prämien verletzt. Dies gilt nicht, soweit ait den Anspruch vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

10. Missbrauch und Ausschluss vom Programm

10.1 Der Teilnehmer darf das NOVELAN Bonusprogramm „Heatback“ nur bestimmungsgemäß und im Einklang mit diesen Teilnahmebedingungen nutzen.

10.2 Als Missbrauch gelten insbesondere:

a) Mehrfachregistrierungen,

b) Verwendung falscher oder fremder Daten,

c) Einreichung gefälschter, manipulierter oder bereits verwendeter Rechnungsbelege,

d) Einreichung von Belegen ohne zugrunde liegenden bonifizierungsfähigen Erwerb,

e) Umgehung von Teilnahmevoraussetzungen,

f) technische Manipulationen,

g) unzulässige Weitergabe von Zugangsdaten,

h) Teilnahme entgegen Arbeitgeberrichtlinien oder gesetzlichen Vorgaben,

i) sonstige Handlungen, die Sinn und Zweck des Programms zuwiderlaufen.

10.3 Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch ist ait berechtigt, das Punktekonto vorläufig zu sperren und weitere Nachweise zu verlangen.

10.4 Bei nachgewiesenem Missbrauch ist ait berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung vom Programm auszuschließen, Punkte zu stornieren, bereits bestellte Prämien zurückzufordern oder Wertersatz zu verlangen.

10.5 Weitergehende Ansprüche von ait bleiben unberührt.

11. Kündigung durch den Teilnehmer

11.1 Der Teilnehmer kann seine Teilnahme am NOVELAN Bonusprogramm „Heatback“ jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Mitteilung in Textform an ait kündigen.

11.2 Die Kündigung ist zu richten an: heatback@novelan.com oder an eine von ait hierfür mitgeteilte Kontaktadresse.

11.3 Mit Wirksamwerden der Kündigung verfallen noch nicht eingelöste Punkte. Eine Barauszahlung oder sonstige Kompensation ist ausgeschlossen.

11.4 Bereits vor Wirksamwerden der Kündigung ordnungsgemäß aufgegebene Prämienbestellungen bleiben unberührt.

12. Kündigung durch ait

12.1 ait kann die Teilnahme eines Teilnehmers mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform kündigen.

12.2 Im Fall einer ordentlichen Kündigung durch ait kann der Teilnehmer bis zum Wirksamwerden der Kündigung noch vorhandene Punkte nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen einlösen.

12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) der Teilnehmer schwerwiegend oder wiederholt gegen diese Teilnahmebedingungen

verstößt,

b) der Teilnehmer das Programm missbraucht oder zu missbrauchen versucht,

c) falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden,

d) Teilnahmevoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen,

e) die Annahme von Prämien gegen gesetzliche, arbeitsvertragliche, dienstliche oder

unternehmensinterne Regelungen verstößt,

f) über das Vermögen des Teilnehmers oder des von ihm vertretenen Unternehmens ein

Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,

g) der Teilnehmer oder das von ihm vertretene Unternehmen den Geschäftsbetrieb

einstellt.

12.5 Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund verfallen die Punkte des

betroffenen Teilnehmers mit sofortiger Wirkung, soweit der wichtige Grund vom Teilnehmer zu

vertreten ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

13. Änderung, Unterbrechung und Beendigung des Programms

13.1 ait ist berechtigt, das NOVELAN Bonusprogramm „Heatback“ mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, zu ergänzen, vorübergehend zu unterbrechen, einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.

13.2 Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei rechtlichen oder steuerlichen Änderungen, Änderungen des Produktportfolios, wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Fortführung, technischer Weiterentwicklung, Änderung der Marktbedingungen, Missbrauchsprävention, Sicherheitsgründen oder der Beendigung der Zusammenarbeit mit einem für die Programmdurchführung wesentlichen Dienstleister.

13.3 Bei endgültiger Einstellung oder Ersetzung des Programms wird ait die Teilnehmer in Textform informieren. Bereits gutgeschriebene Punkte können, sofern kein Missbrauch, keine Fehlbuchung und keine Rückabwicklung vorliegt, noch innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung der Einstellung oder Ersetzung eingelöst werden.

13.4 Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht eingelöste Punkte. Eine Barauszahlung oder sonstige Kompensation ist ausgeschlossen.

14. Änderung der Teilnahmebedingungen

14.1 ait ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung den Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligt.

14.2 Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen der Rechtslage, Änderungen der Rechtsprechung, steuerlichen Änderungen, technischen Anpassungen, Erweiterung oder Einschränkung des Programms, Änderungen der Programmdienstleister, Missbrauchsprävention oder Klarstellung unklarer Regelungen.

14.3 Änderungen werden dem Teilnehmer in Textform mitgeteilt.

14.4 Widerspricht der Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. ait wird den Teilnehmer in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs gesondert hinweisen.

14.5 Widerspricht der Teilnehmer fristgerecht, ist ait berechtigt, die Teilnahme des Teilnehmers mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung kann der Teilnehmer vorhandene Punkte nach Maßgabe der bisherigen Teilnahmebedingungen einlösen.

15. Haftung

15.1 ait haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

15.2 ait haftet außerdem unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

15.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ait nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Programms überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

15.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

15.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von ait.

16. Kommunikation per E-Mail

16.1 ait ist berechtigt, dem Teilnehmer programmbezogene Mitteilungen per E-Mail zuzusenden. Hierzu gehören insbesondere Informationen zur Anmeldung, Punktegutschriften, Punktestand, Prämienbestellungen, Änderungen der Teilnahmebedingungen, technische Hinweise und sonstige Mitteilungen zur Durchführung des Programms.

16.2 Werbung, Newsletter oder sonstige werbliche Kommunikation erhält der Teilnehmer nur, wenn hierfür eine gesonderte Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht.

16.3 Der Teilnehmer kann dem Erhalt werblicher Kommunikation jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Programmbezogene Service-Mitteilungen, die für die Durchführung des Programms erforderlich sind, bleiben hiervon unberührt.

17. Datenschutz

17.1 ait verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers zur Durchführung des NOVELAN Bonusprogramms „Heatback“, insbesondere zur Anmeldung, Prüfung der Teilnahmeberechtigung, Verwaltung des Punktekontos, Prüfung eingereichter Rechnungsbelege, Punkteberechnung, Kommunikation mit dem Teilnehmer, Prämienabwicklung und Missbrauchsprävention.

17.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von ait, abrufbar unter: Datenschutz

17.3 Soweit für die Durchführung des Programms Dienstleister eingesetzt werden, insbesondere die Goldmarie & Friends GmbH als Betreiberin des Prämienshops, erfolgt die Einbindung nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

17.4 Soweit Umsatz-, Rechnungs- oder Erwerbsdaten von autorisierten Distributoren, Fachpartnern oder sonstigen Dritten an ait übermittelt werden, erfolgt dies ausschließlich zur Prüfung und Berechnung von Punkten, zur Missbrauchsprävention und zur Durchführung des Programms.

17.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass personenbezogene Daten Dritter, die er im Rahmen des Programms übermittelt, rechtmäßig übermittelt werden dürfen.

17.6 Für werbliche Kommunikation werden personenbezogene Daten nur verwendet, wenn hierfür eine gesonderte Einwilligung oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht.

18. Vertraulichkeit und Zugangsdaten

18.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, Zugangsdaten zum Prämienshop und zum Punktekonto vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

18.2 Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.

18.3 Der Teilnehmer hat ait unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass unbefugte Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben oder das Punktekonto missbräuchlich genutzt wird.

18.4 ait ist berechtigt, den Zugang zum Punktekonto vorübergehend zu sperren, wenn ein Missbrauchsverdacht besteht oder dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2 Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen der Sitz von ait.

19.3 Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Beginn der Teilnahme ins Ausland verlegt.19.4 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

20.2 An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

20.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

20.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht in diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.